ERF Medien: Unterzeichner des Ehrenkodex SEA

ERF Medien hat den Ehrenkodex der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA unterzeichnet und darf deshalb das Signet des Gütesiegels Ehrenkodex SEA verwenden.

Das Gütesiegel verpflichtet die Unterzeichner zu Transparenz in der Öffentlichkeitsarbeit, zu Lauterkeit in der Rechnungslegung und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit jeder Spende.

Gütesiegel Ehrenkodex SEA

Symbolbild

Geschichte
Der Ehrenkodex SEA wurde 1990 ins Leben gerufen, weil es für die meisten christlich geprägten Organisationen nicht möglich war, das Gütesiegel der ZEWO zu beantragen. Die Pionierarbeit der Schweizerischen Evangelischen Allianz SEA, mit einem Ehrenkodex mehr Übersicht im farbenreichen Feld christlicher Organisationen zu schaffen, ist auf Beachtung gestossen: Bei den Organisationen, bei Spenderinnen und Spendern und nicht zuletzt in der Öffentlichkeit. Dieses Interesse freut uns. Im Januar 2001 wurden die Kriterien aktualisiert.

Zweck
Der Ehrenkodex SEA schafft Rahmenbedingungen für die Öffentlichkeitsarbeit, die Verwendung von Spendenmitteln, sowie für die Durchführung von Buchprüfungen. Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA verleiht christlichen Organisationen das Gütezeichen Ehrenkodex SEA, welche die im Wortlaut festgehaltenen Grundsätze erfüllen.

Wer kann das Gütesiegel Ehrenkodex SEA beantragen?
Gemeinnützig anerkannte Christliche Organisationen, die mindestens einen Jahresabschluss einreichen können und bereit sind, die Richtlinien einzuhalten, sind berechtigt, einen Antrag zu stellen. Als gemeinnützig gelten Organisationen, die sich in sozialen, diakonischen, missionarischen, humanitären oder ähnlichen Aufgaben widmen oder einen entsprechenden Bildungsauftrag erfüllen. Nicht als gemeinnützig anerkannt werden christliche Organisationen die ausschliesslich Kultuszwecke (Kirchen, Kirchgemeinden) verfolgen.

Aufnahmeverfahren
Organisationen, die den Ehrenkodex SEA unterzeichnen möchten, beantragen in der Geschäftsstelle der Schweizerischen Evangelischen Allianz das Signaturblatt. Sie reichen es ausgefüllt mit den darauf bezeichneten Unterlagen im Doppel bei der Geschäftsstelle Ehrenkodex SEA ein. Dies sind: Statuten, wenn vorhanden Organigramm, Eintrag ins Handelsregister usw. und die Unterlagen des letzten Jahresabschlusses (unterschriebene Jahresrechnung mit Bilanz und Revisionsbericht, Saldenliste der Erfolgsrechnung und Bilanz, veröffentlichte Jahresrechnung, Jahresbericht, Protokoll der Mitgliederversammlung und die Adressliste des Vorstandes mit Funktionen).

Die Unterlagen werden in der Folge geprüft und begutachtet. Dauer des Verfahrens 2 – 4 Monate.

Berechtigung der Verwendung des Gütesiegels
Die vom Patronatskomitee aufgenommenen christlichen Organisationen sind berechtigt, auf Ihren Sammelaufrufen das Ehrenkodex SEA-Signet anzubringen. Sie können es auch auf Einzahlungsscheinen, anderen Drucksachen (Werbemittel, Briefpapier usw.), Waren oder in ihrem Internet Auftritt verwenden. Das vorgegebene Signet und das Schriftbild sind unverändert zu verwenden. Sie können bei der Geschäftsstelle bezogen werden.

Den Organisationen wird jährlich Ende Jahr bestätigt, ob Sie das Signet weiter ohne Vorbehalte verwenden dürfen.

Wortlaut Ehrenkodex SEA für christliche Organisationen

Den Wortlaut Ehrenkodex SEA für christliche Organisationen und den Kommentar dazu können Sie hier einsehen oder ausdrucken.

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